Sicherheit auf Spielplätzen
Wann wird Ihre Spielanlage dieses Jahr geprüft?
Betreiber von Spielanlagen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Zu dieser Pflicht gehört eine jährlich wiederkehrende Hauptuntersuchung durch einen Sachkundigen.
Wir, der Kigagro-Service, unterstützen Sie bei Ihrem Spielplatzmanagement mit einem Prüfbericht, Mängelbeurteilung und Prognose.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen
Ihr Spielplatzinspektor

| Jens Rehfeldt | Telefon | 0201 / 4085317 |
| Wolfsbachtal 105 | Telefax | 0201 / 4085954 |
| 45239 Essen | Mobil | 0177 / 3644388 |
| mail [at] spielplatzinspektor [dot] de |