Sicherheit auf Spielplätzen

Wann wird Ihre Spielanlage dieses Jahr geprüft?

Betreiber von Spielanlagen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Zu dieser Pflicht gehört eine jährlich wiederkehrende Hauptuntersuchung durch einen Sachkundigen.

Wir, der Kigagro-Service, unterstützen Sie bei Ihrem Spielplatzmanagement mit einem Prüfbericht, Mängelbeurteilung und Prognose.

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Mit freundlichen Grüßen aus Essen
Ihr Spielplatzinspektor

Jens Rehfeldt Telefon 0201 / 4085317
Wolfsbachtal 105 Telefax 0201 / 4085954
45239 Essen Mobil 0177 / 3644388
  E-Mail mail [at] spielplatzinspektor [dot] de